Hallo,
also grundsätzlich sollten Sie, bevor Sie Fragen stellen, sich erst einmal im Forum umschauen, ob es dort nicht bereits passende Antworten auf ähnliche Fragen gibt. So auch in Ihrem Fall, dann hätten Sie Ihren Aha-Effekt schon gehabt. So waren Sie leider gehalten zu warten bis jemand, meistens ich, unverbindlich antwortet. Aber ich antworte gerne und wird eine Frage auch noch so oft wiederholt.
Zu Ihren Fragen:
1. Es kommt darauf an. Nämlich darauf an, ob Sie Ihr Auto zu mehr als 50 % betrieblich nutzen oder nicht.
Bei einer betrieblichen Nutzung über 50 % sind die tatsächlichen Kosten als Betriebsausgaben anzusetzen und als Privatanteil die 1%-Regelung anzuwenden.
Bei einer betrieblichen Nutzung unter 50 % haben Sie ein Wahlrecht.
Sie können die tatsächlichen Kosten ansetzen, abzüglich eines nachgewiesenen Privatanteils oder
Sie setzen 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer, also Hin- und Rückweg, an.
2. Nein, die Entfernungspauschale kann hier nicht angesetzt werden, da keine Fahrt zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte, sondern Dienstreise.
Bahnfahrten sind hier grundsätzlich in tatsächlicher Höhe mit Bahnticket als Nachweis anzusetzen.
3. Ja, können Sie; bzgl. der Fahrtkosten aber Punkt 1 beachten.
4. Sie sollten Ihre Reisekosten monatlich erfassen, da dadurch eine zeitnahe Aufzeichnung dokumentiert wird.
5. Bei den Fahrtkosten handelt es sich nicht um die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale).
Zur Anlage EÜR empfehle ich das Lesen der amtlichen Anleitung [Link gelöscht, da nicht mehr erreichbar] hierzu:
Quote:
Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten (Zeilen 54 bis 56)
Zeile 54
Hierzu gehören alle festen und laufenden Kosten (z.B. Versicherungsbeiträge,
Kraftstoffkosten, Reparaturkosten etc.) für zum Betriebsvermögen gehörende
Kfz ohne AfA und Zinsen. Ebenso sind hier die Aufwendungen für alle
weiteren betrieblich veranlassten Fahrten (z.B. Fahrten mit dem privaten Kfz
und mit öffentlichen Verkehrsmitteln) einzutragen.
Zuletzt bearbeitet am 19.02.2013 um 01:28 Uhr