Hi Hupi, hi marocfes,
so einfach ist es leider nicht.
Quote:
Nun würde ich gerne wissen wie ich etwas abschreiben kann?
Das wird meist am Ende des Jahres im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (bei Existenzgründern) oder der Gewinn- und Verlustrechnung gemacht.
Jedes Wirtschaftsgut, welches über 60 EUR netto in der Anschaffung kostet, muss über seine Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Nutzungsdauer bestimmt das Finanzamt.
Zum Beispiel ein PC wird über 3 Jahre abgeschrieben. Das ganze kann man linear machen, d.h. jedes Jahr die gleiche Höhe.
Kostet der PC (inkl. Monitor, Drucker etc.) 1200 EUR, so ermitteln sich die Abschreibungen mit 400 EUR pro Jahr und das Ganze 3 Jahre lang. So das man insgesamt nach 3 Jahren die Anschaffungskosten in Form von Aufwand dem Unternehmen zugeführt hat.
Abschreibungen stehen für Abnutzung, Verschleiß und der Wertverlust durch technischer Fortschritt. All diese Werteverluste erfasst man in Form der Afa (Absetzung für Abnutzung).
Quote:
Wir mir der ganze betrag erstattet oder nur die Mwst. ?
Erstattet wird gar nichts. Man erfasst nur einen Aufwand, für den man jedoch keine Auszahlung hatte.
Bsp. PC:
Im ersten Jahr ist der Aufwand 400 EUR hoch, die Auszahlung aufgrund der Bezahlung des PCs im Geschäft aber 1200.
Im 2. Jahr ist der Aufwand wieder 400 EUR die Auszahlung aber 0.
Im 3. Jahr ebenso wie im 2.
Eine Erstattung kann allenfalls über gesparte Steuern kommen, da man den Gewinn durch die Afa gedrückt hat und deswegen weniger Einkommensteuern zahlt.
Die MwSt (oder auch Vorsteuer) erhält man zu 100% im Jahr der Anschaffung wieder, das hat mit der Afa nichts zu tun.
Quote:
Als beispiel nehmen wir einen Monitor für 300€.
Ein Monitor allein ist kein GWG, da er nicht allein nutzbar ist.
Vgl. https://www.betriebsausgabe.de/gwg-58.html
Der Monitor wird entweder zusammen mit dem PC über 3 Jahre abgeschrieben oder wenn er ersatzweise als Reparatur eingesetzt wird, dann wird er im Jahr des Kaufes sofort als Aufwand in form von Reparaturaufwendungen angesetzt und mindert daher voll den gewinn.
alles was zwischen 60 und 410 eur netto liegt und eigenständig nutzbar ist (wie lampe, tische, stühle, staubsauger usw.) kann im jahr der anschaffung voll abgesetzt werden.
vgl. auch https://www.betriebsausgabe.de/abschreibungen-1.html
ich hoffe das hilft erst einmal.
Torsten