Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 22. Februar 2017
Fragen – Wie Stundung von Mietzahlungen in EÜR verbuchen?
EÜR = Einnahmen-Überschuss-Rechnung = Vereinnahmungs- und Verausgabungsprnzip = Ausgaben erst dann Betriebsausgaben, wenn sie bezahlt sind, also auch erst dann buchen
Zur Erfassung noch nicht als Betriebsausgaben abzugsfähiger Verbindlichkeiten gibt es aber in der Regel bestimmte Verbindlickeitskonten, die in der Gewinnermittlung (EÜR) wieder neutralisiert werden, schauen Sie mal in der Anleitung zu Ihrem Programm oder dem entsprechenden Onlineforum zu Ihrem Programm nach.
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