Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 22. Februar 2017
Fragen – Wie wird die Bewirtung von Arbeitnehmern gebucht?
wie wird die Bewirtung von Arbeitnehmer, die nicht in Folge einer Veranstaltung bewirtet werden behandelt (Welche Konten, Vorsteuerabzug)
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.
Konto “Sonstige Personalkosten” und “Vorsteuer”.
Aber Vorsicht! – Bei allem was über die blose Aufmerksamkeit (Kaffee, Wasser, Keks o. ä.) hinausgeht, prüfen (lassen) ob kein steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn vorliegt. Für Arbeitnehmerbewirtungen gibt es nämlich zahlreiche Besonderheiten und somit Stolperfallen.
Es ergibt sich für mich aber noch eine weitere Frage:
Wenn wir bei uns im Haus eine Treffen mehrere Führungskräfte versch. Firmen haben, die aber alle zur gleichen Unternehmensgruppe gehören, ist die dann eine Bewirtung mit Aufteilung auf 70%/30% oder wie würde hier verfahren werden müssen.
Vielen Dank im Vorraus
ja verschiedene Unternehmen (Gesellschaften) = Bewirtung von Geschäftsfreunden/-partnern = 70:30-Aufteilung
ich bin neu hier und ich hoffe ihr könnt mir helfen.
In unserer Firma findet 1 x im Monat ein Frühstück für die Mitarbeiter in unserem Büro statt. Dabei entstehen ca. 60 Kosten. Ich bin mir nicht sicher, ob ich das als Aufmerksamkeiten 6643 00 oder als freiwillige soziale Leistung, LSt. frei 6130 buchen soll.
Vielen Dank
worin sehen Sie einen Unterschied bei Ihrer Kontenauswahl?
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