Hallo,
ich stehe hier vor einem kleinen Problem, das ich selbst nicht lösen kann.
kurz zur Vorgeschichte:
Ich arbeite als freiberuflicher Journalist, mein Gewerbe ist angemeldet, von der USt bin ich befreit. Meine Aufträge werden meist über das Internet abgewickelt (Erstellen von Artikeln für Internet-Seiten): Auftrag kommt per Mail, Text wird per Mail an Auftraggeber geschickt. Die Auftraggeber sind international.
Nun zum Problem:
Ein Kunde, offensichtlich aus Russland, hat Artikel angefordert und erhalten. Er will jetzt zahlen (Betrag liegt unter 150 Euro). Da ich ihm eine Rechnung schreiben wollte, forderte ich seine Adressdaten an. Er will aber keine Rechnung (vermutlich will er seine Identität nicht offenlegen), sondern mir den Betrag auf mein PayPal-Konto überweisen. Er drängt sogar regelrecht auf die Zahlung (was ja grundsätzlich erfreulich ist, zumal Folgeaufträge geplant sind).
Da natürlich auch die Einnahmen via PayPal in der Buchführung erfasst werden, weiß ich nun nicht, wie ich mich verhalten soll, bzw. ob ich die Zahlung anehmen kann/darf und falls ja, unter welchen Bedingungen bzw. mit welchen (möglicherweise negativen) Folgen.
Anders ausgedrückt: Ich habe keinen Nerv, auch nur ansatzweise in den Dunstkreis von Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit und Geldwäsche zu geraten.
Aus diversen Internet-Recherchen und einem ähnlichen Beitrag hier aus dem Forum habe ich folgendes entnommen:
– bei Beträgen unter 150 Euro braucht der Name des Kunden nicht auf die Rechnung
– eine Rechnung muss zwar erstellt werden, aber nicht unbedingt dem Kunden zugestellt werden
– eine Quittung kann als Rechnung interpretiert werden
Würde es also reichen, dem Kunden nach der Überweisung per Mail eine Quittung zu schicken? Ich habe von ihm übrigens offiziell auch keinen Namen, sondern nur eine E-Mail-Adresse; der Name lässt sich aber aus dem Account ableiten. Für Notfälle könnte ich die E-Mails (incl. der Header mit den Informationen über den Weg der Mails im Internet) vorlegen, so dass die Behörden möglicherweise im Zweifelsfall den Mann aufspüren könnten.
Falls eine Quittung reicht: Was genau muss dann in der Quittung drinstehen, und reicht eine einfach Mail oder sollte es besser ein PDF-Anhang sein? Und wie verbuche ich das?
Vielen Dank für die Geduld beim Lesen und Danke auch im voraus für die Hilfe 😉